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Demokratie unerwünscht bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften

Wildbill007 CC BY-SA 4.0 Whistleblower interview

Wildbill007 CC BY-SA 4.0 Whistleblower interview

Der Ablauf der Mieterratswahlen bei den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zeigt eines ganz klar: Diese Unternehmen, die bis 2009 kurz vor der Privatisierung standen, agieren wie ganz normale Großkonzerne und können demokratische Strukturen nicht gebrauchen. Marketing und gute Presse, bunte Bilder von fröhlichen Mitarbeitern und agilen Vorständen, zufriedene „Kunden“ sind erwünscht. Diese Wahlen werden von den Verantwortlichen (in den Unternehmen, aber offensichtlich auch in der Politik) als Bedrohung wahrgenommen. Da sollen tatsächlich einfache Mieter mit im Aufsichtsrat sitzen – ein „no go“. Was tun?

Nun gibt es ja zum Glück neben „Freizeit“-Bloggern wie uns hier im Thälmannpark auch noch eine professionelle freie Presse. Ulrich Paul, Journalist der Berliner Zeitung, berichtet seit vielen Wochen immer wieder über diese fragwürdigen Vorgänge – und wie sich nun herausstellt, sollte er daran gehindert werden, kurz vor der Wahl weiter darüber zu berichten. Ohne Worte!

Das ist jetzt natürlich eine Steilvorlage an die politischen Gegner der SPD (und das sind die nächsten 27 Stunden alle anderen Parteien 🙂 ). Also wird bei der Degewo heute mal schnell der Pressesprecher Lutz Ackermann gefeuert, der die kompromittierende E-Mail wohl aus Versehen auch an Herrn Paul geschickt hat, und alles was darin steht wird dementiert. Wir hier in der Teddyzweinull-Redaktion bedanken uns bei Lutz Ackermann. Shit happens, auch wenn das nicht freiwillig passiert sein sollte, freuen wir uns, dass Herr Ackermann ein unfreiwilliger Whistleblower geworden ist. Was uns wirklich nicht freut ist, dass er jetzt leider ein Bauernopfer ist. Tipp: Nutzen Sie die Chance, Herr Ackermann, und packen Sie aus, das können Sie nicht auf sich sitzen lassen – Herr Paul würde sich bestimmt über ein Interview mit Ihnen freuen! Einen besseren Job als den bisherigen finden Sie auf jeden Fall! Wir würden uns über Verstärkung dann auch freuen, einen guten Pressesprecher können wir dringend gebrauchen. Fehler sind menschlich, dafür wird bei uns in der Anwohnerinitiative niemand gefeuert, wie auch, ist ja Ehrenamt hier. (MS)

Der Sommer – der Urlaub – die Mieterratswahlen!

Danke, Teddybär … das ist mal ein Beitrag mit Tiefe!

AnwohnerInitiative Ernst-Thälmann-Park

Der Sommer – der Urlaub – die Mieterratswahlen!
Betrachtung der Mieterratswahlen im Vergleich und ein paar Wünsche für die Zukunft.

Die Mieter*innen der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen sind zur Zeit aufgerufen, ihre Vertreter*innen für die jeweiligen Mieterräte zu wählen. Ich habe mir heute ein wenig Zeit genommen, um mir den ganzen Prozess mal etwas genauer anzugucken. Es ist ja das erste Mal, dass Mieterratswahlen stattfinden. Und es ist ja nicht so, dass die Wohnungsunternehmen von selbst auf die Idee gekommen wären, ihre Mieter an Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen. Dazu bedurfte es erst eine entsprechende Gesetzesvorlage, die die Wohnungsunternehmen dazu verpflichtete.

Siehe:
Gesetz zur sozialen Ausrichtung und Stärkung der landeseigenen Wohnungsunternehmen für eine langfristig gesicherte Wohnraumversorgung

Also liegt es jetzt auch an den Mieter*innen der DEGEWO, HOWOGE, STADT UND LAND, WBM, GEWOBAG und GESOBAU, Verantwortung zu übernehmen und viele Mit-Mieter*innen gegenüber den Unternehmen zu vertreten. Die Landeseigenen daran zu erinnern, was ihre…

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Mieterratswahlen – nicht alle dürfen kandidieren!

Bundesarchiv, Bild 183-1989-0303-029 / Reiche, Hartmut / CC-BY-SA 3.0 ADN-ZB Reiche 3.3.1989 Berlin: Tagung der Volkskammer Die Volkskammer der DDR beschloß auf ihrer 8. Tagung das aktive und passive Wahlrecht für ausländische Bürger zu Kommunalwahlen in der DDR. Einstimmig billigten die Abgeordneten ein entsprechendes Ergänzungsgesetz zum Gesetz über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik.

Bundesarchiv, Bild 183-1989-0303-029 / Reiche, Hartmut / CC-BY-SA 3.0 ADN-ZB Reiche 3.3.1989 Berlin: Tagung der Volkskammer
Die Volkskammer der DDR beschloß auf ihrer 8. Tagung das aktive und passive Wahlrecht für ausländische Bürger zu Kommunalwahlen in der DDR. Einstimmig billigten die Abgeordneten ein entsprechendes Ergänzungsgesetz zum Gesetz über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik.

Die Antwort auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich „Keine MietenaktivistInnen in den Mietervertretungen?“ ist jetzt auch bei uns angekommen. Interessant, besonders auch die Frage 6 und Antwort:

Frage 6: In wie vielen Fällen ist der Entzug des passiven Wahlrechts für die anstehenden Wahlen zu den Mietervertretungen erfolgt? (bitte aufgliedern nach Wohnungsbaugesellschaften)

Antwort zu 6: Gesellschaft Entzug passives Wahlrecht

degewo 41 Gewobag 31 GESOBAU 22 HOWOGE 6 STADT UND LAND 0 WBM 8

Wie im Beitrag „Kandidaten-AUS-Wahl bei Mieterratswahlen“ zu lesen ist, wurden zumindest drei kritischen Bewerber*innen die Kandidatur bei der Gesobau mit der Begründung „schwerwiegende Verstöße gegen das friedliche Zusammenleben oder gegen die Hausordnung oder nachhaltige Verletzungen der mietvertraglichen Pflichten“ verweigert. Wie passt das nun alles zusammen? Fragen über Fragen!

Mieterratswahlen 2016 – Wählen nicht vergessen!

Bundesarchiv, Bild 183-D0729-0016-002 / CC-BY-SA 3.0

Bundesarchiv, Bild 183-D0729-0016-002 / CC-BY-SA 3.0

Die Mieterratswahlen bei den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften laufen

Bei den sechs landeseigenen Berliner Wohnungsbaugesellschaften wird momentan, während der Sommerferien 🙂 , gewählt – genauer gesagt, die Mieter*innen der sechs Gesellschaften wählen zum ersten Mal Ihren Mieterrat. Diese Wahlen sind ein Ergebnis des sogenannten Mietenkompromisses zwischen Senat und Aktiven des Mietenvolksentscheids.

Im Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln), das am 01. Januar 2016 in Kraft getreten ist, werden diese Wahlen in Artikel 2 § 6 festgelegt. Die sechs Wohnungsbaugesellschaften haben sich daraufhin jeweils eine eigene Satzung und Wahlordnung zur Durchführung der Wahlen gegeben.

Wichtig für die Gültigkeit der Wahlen ist eine Mindestwahlbeteiligung von 5%. Daher ist es wichtig dass alle Mieter*innen bei der Briefwahl teilnehmen – Wählen Sie mit, wenn Sie bei einer der sechs Gesellschaften Mieter sind!

Hier ein paar Details zu Wahlen bei den einzelnen Gesellschaften:

  • Degewo – 11 Mieterräte werden gewählt, die Briefwahlunterlagen sind versandt worden, die Frist für die Einsendung der Briefwahlunterlagen ist der 15. August 2016
  • Gewobag – 9 Mieterräte werden gewählt, die Briefwahlunterlagen werden Anfang August versandt, die Frist für die Einsendung der Briefwahlunterlagen ist der 08. September 2016
  • Gesobau – 7 Mieterräte werden gewählt, die Briefwahlunterlagen werden im August versandt, Einsendeschluss ist im September
  • Howoge – 6  Mieterräte werden gewählt, die Frist für die Einsendung der Briefwahlunterlagen ist der 05. August 2016
  • Stadt und Land – 6 Mieterräte werden gewählt, die Frist für die Einsendung der Briefwahlunterlagen ist der 17. August 2016
  • WBM – 5 Mieterräte werden gewählt, die Frist für die Einsendung der Briefwahlunterlagen ist der 17. August 2016

Im Ernst-Thälmann-Park Areal (die Gewobag verwaltet hier ca. 1 100 WE) geht es also demnächst erst los mit der Versendung der Wahlunterlagen – nach dem „Tag der Neubauten“ hoffen wir mal, dass die nächste Erfindung der Marketing-Abteilung nicht der „Tag der Mieterhöhung“ sein wird … Alles wird gut!