
Bundesarchiv, Bild 183-1989-0303-029 / Reiche, Hartmut / CC-BY-SA 3.0 ADN-ZB Reiche 3.3.1989 Berlin: Tagung der Volkskammer
Die Volkskammer der DDR beschloß auf ihrer 8. Tagung das aktive und passive Wahlrecht für ausländische Bürger zu Kommunalwahlen in der DDR. Einstimmig billigten die Abgeordneten ein entsprechendes Ergänzungsgesetz zum Gesetz über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik.
Die Antwort auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich „Keine MietenaktivistInnen in den Mietervertretungen?“ ist jetzt auch bei uns angekommen. Interessant, besonders auch die Frage 6 und Antwort:
Frage 6: In wie vielen Fällen ist der Entzug des passiven Wahlrechts für die anstehenden Wahlen zu den Mietervertretungen erfolgt? (bitte aufgliedern nach Wohnungsbaugesellschaften)
Antwort zu 6: Gesellschaft Entzug passives Wahlrecht
degewo 41 Gewobag 31 GESOBAU 22 HOWOGE 6 STADT UND LAND 0 WBM 8
Wie im Beitrag „Kandidaten-AUS-Wahl bei Mieterratswahlen“ zu lesen ist, wurden zumindest drei kritischen Bewerber*innen die Kandidatur bei der Gesobau mit der Begründung „schwerwiegende Verstöße gegen das friedliche Zusammenleben oder gegen die Hausordnung oder nachhaltige Verletzungen der mietvertraglichen Pflichten“ verweigert. Wie passt das nun alles zusammen? Fragen über Fragen!
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