Das halbierte Denkmal: Ernst-Thälmann-Park – Gastbeitrag

Das auf der Website der Anwohnerinitiative veröffentlichte Schreiben des Bezirksbürgermeisters vom 01.06.2017 veranlasste einen Bürger in einem Schreiben an den Bezirksbürgermeister auf einen wichtigen Sachverhalt aufmerksam zu machen. Der wesentliche Inhalt des Schreibens wird hier wiedergegeben:

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Das Lesen des Schreibens veranlasste dazu, darauf aufmerksam zu machen, dass ein wesentliches Defizit vorliegt, wenn historische Tatsachen, die für politisch Handelnde Grundlage im Entscheidungsprozess sein müssen, nicht adäquat geachtet werden.

Im vorletzten Satz des Schreibens brachte der Bürgermeister zum Ausdruck, dass er nicht nachvollziehen kann, weshalb die Erweiterung des Denkmalschutzes auf die gesamte Fläche des 1986 geschaffenen Thälmannparks beantragt werden soll, weil der Denkmalbereich bereits alle seit 1986 errichteten Wohngebäude der Siedlung Ernst-Thälmann-Park umfasst, einschließlich der Freiflächen, der Schwimmhalle und des Umspannwerks.

Genau darin liegt der Irrtum.

Es ist eine historische Tatsache, dass der Thälmannpark, der als ein Gesamt-Ensemble angelegt wurde, sich auf einer Gesamtfläche erstreckt, die von der Prenzlauer Allee bis zur Greifswalder Straße oder umgekehrt, reicht.

Der verwendete Begriff der „Siedlung“ ist zum einen fiktiv und impliziert zum anderen eine Einengung auf Wohngebäude, eine Schwimmhalle und ein Umspannwerk, was historisch nicht nur unbegründet, sondern falsch ist.

Das auf der benannten Gesamtfläche angelegte Ensemble beinhaltet die Bereiche des Wohnens, der Kultur, des Sports, der Bildung, der Schule, der Natur/Grünes, Einkaufen usw. Alles was heute gewünschte Merkmale eines urbanen Lebens sind.

Die markanten Bestandteile des Thälmannparks waren und sind komplex und umfänglich:

  • die Wohngebäude,
  • das Denkmal,
  • die umliegende Grünfläche mit Teich,
  • die Kultureinrichtungen an der Danziger Str. (ehemals Dimitroffstr.),
  • der Sportplatz,
  • die „Wabe“,
  • die Gaststätte „Rosengarten“,
  • die Schwimmhalle,
  • die „24. Oberschule im Ernst-Thälmann-Park“ mit ihrer Sporthalle und ihrem Sportplatz und ihrem Schulgarten,
  • dem westlich der Schule gelegenem Bolzplatz,
  • dem westlich der Schule gelegenem Spielplatz,
  • der gesamten Grünfläche westlich der Schule (auf der zuvor Gasometer standen) mit ihren Gestaltungselementen und dem
  • „Zeiss-Grossplanetarium – Ernst-Thälmann-Park Berlin“.

Die im Thälmannpark errichtete „24. Oberschule im Ernst-Thälmann-Park“ erhielt nach der deutschen Einheit eine Umbenennung in „Grundschule am Planetarium“.

Das Zeiss-Grossplanetarium an der Prenzlauer Allee trägt auch heute noch an seiner Fassade die Bezeichnung „Zeiss Grossplanetarium – Ernst-Thälmann-Park Berlin“.

Bisher wurde nur ein Teil des Thälmannparks als Denkmal statuiert. Man kann sagen, dass das nur die „halbe Wahrheit“ ist.

Was schlecht ist, muss nicht so bleiben. Was vor der Amtszeit des jetzigen Bezirksbürgermeisters angefangen wurde, kann jetzt besser gemacht werden.

Dass der Thälmannpark von seiner Projektierung bis zu seinem Bauabschluss im Jahre 1986 die Realisierung eines Gesamt-Ensembles ist, wie im Text zuvor umfänglich beschrieben, ist eine Tatsache, an der kein seriöser Akteur umhin kann.

Aus objektiver Sicht ist der Denkmal-Status für dieses Gesamt-Ensemble eine logische und konsequente Entsprechung der historischen Grundlage.

Die Voraussetzungen dafür sind gegeben, den noch nicht unter Denkmal-Status stehenden Teil´des Ensembles, problemlos in diesen Status zu integrieren, da dieser genannte Bereich sich noch im Ursprungszustand befindet (das Schulgebäude ist lediglich modernisiert worden).

AN

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