Stellungnahme zum Bericht zur Voruntersuchung Thälmannpark im Rahmen der Beteiligung der BürgerInnen und Träger öffentlicher Belange
Sehr geehrter Herr Kirchner, sehr geehrte Damen und Herren
Als freiraumplanerisch-städtebaulich interessierter Bürger und Nutzer des Thälmannparkes gebe ich Ihnen hiermit meine Stellungnahme zum Bericht zur Voruntersuchung Thälmannpark im Rahmen der Beteiligung der BürgerInnen und Träger öffentlicher Belange bekannt.
Ich stimme den meisten im Voruntersuchungsbericht gemachten Analysen und den daraus abgeleiteten Vorschlägen zu, allerdings nicht den baulichen Ergänzungen auf den ehemaligen Güterbahnhofsflächen im Areal Thälmannpark und auf dem Deuna-Areal.
Mir erscheint in der Analyse besonders wichtig:
- Aufgrund der äußerst heterogenen Nutzungsstruktur und dem großen Freiflächenanteil ist das Gebiet Thälmannpark in der dicht bebauten und hauptsächlich zu Wohnzwecken genutzten Umgebung einzigartig.
- Der Anton-Saefkow-Park hat eine wichtige Funktion als wohnungsnahe Grünanlage und ist Teil der übergeordneten Grünverbindung.
Zusammen mit der Grünverbindung entlang der Nordgrenze des Thälmannpark-Gebietes ist der Anton-Saefkow-Park Teil des „Inneren Parkrings“.
- Die westlich und südwestlich umliegenden Planungsräume sind hinsichtlich der Versorgung mit Spiel- und Freiflächen als schlecht versorgt, im Norden als nicht versorgt zu bewerten.
Qualitativ besteht in beiden Planungsräumen ein erhebliches Defizit, in den umliegenden Quartieren teilweise erhebliche Defizite in der Spielplatzversorgung.
Bei diesen Defiziten muss die prognostizierte deutliche Zunahme der Bevölkerung für den Gesamtbezirk, und dabei inbes. die wachsende Anziehungskraft auf junge Familien sowie der überdurchschnittlich hohe und weiter wachsende Anteil an Kindern und Jugendlichen im Planungsraum vorausschauend mitbedacht werden. Die Defizite werden sich zwangsläufig vergrößern.
Das Gebiet Thälmannpark erfüllt schon jetzt eine wichtige Entlastungsfunktion für diese Defizite in der Nachbarschaft, die aufgrund der prognostizierten deutlichen Zunahme der Bevölkerung noch zunehmen werden. Hinzu kommen die damit ebenso wichtiger werdenden klimatischen Ausgleichsfunktionen.
- Die landschaftlich geprägte Weite des Thälmannparkes besteht trotz der gegenüber dem Ursprungskonzept vorgenommenen Verdichtung zu DDR-Zeiten. Der bereits seinerzeit verkleinerte Park ist gartenhistorisch eine wichtige freiraumpolitische Errungenschaft.
- Das Wohngebiet Thälmannpark ist ein herausgehobenes Beispiel des DDR-Städtebaus: Der Denkmalwert besteht v.a. hinsichtlich des integrierten Wohnkomplex-Konzepts mit Bildungs-, Kultur-, Sozialeinrichtungen und der Freiflächenversorgung und -gestaltung.
- Heute ist zu beklagen, dass der Zustand der Grün- und Freiflächen im Untersuchungsgebiet ihren vielfältigen Aufgaben und ihrer Bedeutung nicht gerecht wird, es bestehen beträchtliche Nutzungs- und Gestaltungsmängel.
- Das Landschaftsprogramm Berlin sieht für das Untersuchungsgebiet den Erhalt und die Qualifizierung der bestehenden Grünflächen vor.
- Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bekräftigt die Bedeutung der Freiflächen im Thälmannpark, sie hat erhebliche Bedenken gegen deren Neubebauung und Nachverdichtung.
Daraus ergibt sich für mich die Notwendigkeit folgender Maßnahmen:
- Die „Grüne Insel“ soll weiterhin im Stadtbild erkennbar bleiben. Alle vorhandenen Grünflächen sollen deshalb erhalten bleiben und in ihrer Funktion gestärkt werden. Zusätzlich sind weitere Grünflächen an der Bahnlinie und in Erweiterung des Anton-Saefkow-Parks vorzusehen. Die Fortführung des „Grünbandes“ zum Saefkowpark ist mit Priorität zu verwirklichen.
- Wichtig ist der Erhalt, die Qualifizierung und der Ausbau der Freiflächenstruktur im Quartier, Maßnahmen zur Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualität sind unter Beachtung der notwendigen Generationengerechtigkeit vorzunehmen. Der Einschätzung von Brigitte Gehrke, wonach die Kosten für die Neugestaltung der Spielplätze – unter Berücksichtigung der Flächengrößen und des Zustands – nicht ausreichend sind, pflichte ich bei.
- Die ursprüngliche, aufwändige Gestaltung des Thälmannparkes als einzigartiges Beispiel der Landschaftsarchitektur der DDR erfordert ein gartendenkmalpflegerisches Gutachten, das insbes. die Ausstattungselemente aus der Entstehungszeit (Brunnen, Sitzelemente, Lampen, Plastiken, sowie auch die Bepfalnzungskonzeption) untersucht und einen angemessenen Umgang definiert.
- Auch der Anton-Saefkow-Park erfordert nicht nur die Fortschreibung eines Parkpflegewerkes, sondern eine denkmalgerechte Sanierung aufgrund eines gartendenkmalpflegerisches Gutachtens.
- Weiterhin erfordert die lokale Identität die Wiederherstellung und Aufwertung des Schirmkinderplatzes Prenzlauer Allee Ecke Danziger Straße mit der Bronzeplastik „Kinder unterm Regenschirm“.
- Das Bezirksamts-Gelände sollte weitgehend, auch außerhalb der Dienstzeiten, für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
- Für die Nachnutzung des Vivantes Klinikums sollte die Festlegung einer nicht abgeschlossenen, zum Wohngebiet geöffneten Nutzungsstruktur erfolgen.
- Die Findung einer Ausstellungsmöglichkeit zur Erklärung der Geschichte und der Besonderheiten des Gebietes sollte Ziel von Bezirk und WBG sein.
- Der vorgeschlagene Punkt 5. Umnutzung der ehemaligen Güterbahnhofsflächen im Areal Thälmannpark und auf dem Deuna-Areal („Bauliche Ergänzungen sind auf den ehemaligen oder noch in Nutzung befindlichen Bahnflächen möglich. Hier werden für die Zukunft Potentiale im Wohnungsbau vorgesehen.“) wirkt den freiraumplanerischen Zielen
- Verminderung der bezirklichen Defizite an Spiel- und Freiflächen
- Vervollständigung des inneren Parkrings einschließlich überörtlicher Radwegeverbindung
- Erhaltung und Verbesserung der klimatischen Ausgleichsfunktionen
- sowie Erhaltung des städtebaulichen Charakters des Thälmannpark-Gebietes
diametral entgegen und muss deswegen unter allen Umständen unterbleiben.
- Insbesondere die auf dem Deuna-Areal vorgeschlagene „klare Blockrandstruktur“ stellt angesichts dieser freiraumplanerischen Ziele überhaupt keine geeignete Bebauungsstruktur dar. Wenn, dann käme hier nur eine punktuelle Bebauung mit einem hohen Anteil (halb)öffentlicher Freiflächen in Frage.
- Das Areal Thälmannpark ist im nördlichen Bereich vollständig von jeglicher Bebauung freizuhalten. Stattdessen sollen die ehemaligen Bahnflächen hier zur Minderung der bestehenden Defizite freiraumplanerisch qualifiziert werden.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und verbleibe in Erwartung Ihrer Auswertung mit freundlichen Grüßen,
Axel Zutz
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